Kommunaler Wärmeplan
Wir entwickeln umsetzbare Versorgungskonzepte für die klimaneutrale Kommune von morgen. Gesicherte Wärme, klimaneutral, sozialverträglich. Ihr kommunaler Wärmeplan von Experten.
Wärmeplanung muss bis spätestens 2028 abgeschlossen sein
Im Jahr 2021 entfiel mit 1200 TWh etwa die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs auf den Wärmesektor. Von diesem Bedarf wurden lediglich 16,5 % durch Erneuerbare gedeckt. Soll die Energiewende gelingen, so bedarf es einer Wärmewende.
Der kommunale Wärmeplan ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärme und ist damit maßgebend für den Erfolg Ihrer Wärmewende.
Ein guter Wärmeplan identifiziert die techno-ökonomisch sinnvollsten Versorgungsoptionen im Stadtgebiet, schafft Klarheit und Planungssicherheit für beteiligte Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger. Deshalb wird die Wärmeplanung zur Pflicht und muss bis spätestens 2028 abgeschlossen sein.
Techno-ökonomische Herausforderungen bei der Wärmeplanung
Damit die kommunale Wärmewende gelingt, bedarf es einer Reduzierung der Wärmeverbräuche bei gleichzeitiger Transformation der Wärmebereitstellung von fossilen zu erneuerbaren Potenzialen.
Hierbei gilt es sowohl auf technischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene verschiedene Faktoren abzuwägen: Das Potenzial für energetische Sanierung, Optionen zur individuellen Wärmeversorgung sowie die Eignung für Nah- und Fernwärme. Ein ausgereifter Wärmeplan bringt alle Optionen in Einklang.
Mit Hilfe KI-getriebener Methoden liefern wir Ihnen die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Versorgungsart für jeden Block Ihres Stadtgebietes. Wir sind technologieoffen. So ist die Identifikation der besten Versorgungsoptionen gewährleistet.
Dies ist die Basis für Akzeptanz in den verschiedenen Gremien, bei kommunalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern.
Wie wir Sie bei Ihrem kommunalen Wärmeplan unterstützen
Erstellung eines Wärmeplans
Bestandsanalyse
Potenzialanalyse für energetische Sanierung und erneuerbare Energien
Strategie und Maßnahmenkatalog
Akteursbeteiligung
Verstetigungsstrategien, Controlling-Konzept und Kommunikationsstrategie
Verfassung und Endredaktion des Wärmeplans
Ihren Anforderungen und den geltenden Fördermittelrichtlinien entsprechend
General­koordination & Einzel­gutachten
Koordination aller Teilstudien
Einbindung kommunaler Akteure
Öffentlichkeitsarbeit
Anfertigung von Einzelstudien zu:
Gebäudeenergieeffizienz Energiesystemmodellierung, Erzeuger- oder Speichertechnologien
Fördermittel­akquise
Beratung bei der Fördermittelbeantragung
Erstellung / Begutachtung des Leistungsverzeichnisses
FAQ Zum Kommunalen Wärmeplan
Warum Theta concepts das richtige Unternehmen für Ihren Wärmeplan ist?
Das Team von Theta Concepts besteht aus erfahrenen Ingenieuren mit jahrzehntelanger Expertise im Bereich der Thermodynamik / Energietechnik. Wir sind mit allen relevanten Technologien vertraut und haben in verschiedenen Projekten daran gearbeitet.
Hier sind u.a. Großwärmepumpen (Seethermie und Geothermie), Wärmepumpen für Individualversorgung, Elektrolyse, Wasserstoff und dessen Derivate (Methanol & Ammoniak), sowie Speichertechnologien, wie Erdbecken- und Akquiferspeicher zu nennen.
Wir wissen um die technologischen und wirtschaftlichen Vorteile der einzusetzenden Technologien, bewerten diese technologieoffen entsprechender der vorgegebenen Randbedingungen Ihres kommunalen Wärmeplans.
Auf dieser Basis identifizieren wir die technologisch und wirtschaftlich sinnvollste Versorgungsvariante jedes Gebäudeblocks. Dies sorgt für Akzeptanz bei beteiligten Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern.
All unsere Projekte sind zudem auf Ihre Anforderungen und die greifenden Fördermittelrichtlinien abgestimmt.
Beispiele für einen Kommunalen Wärmeplan unter Beteiligung von Theta Concepts
Wir betreuen derzeit verschiedene Projekte im Bereich der kommunalen Wärmeplanung sowie BEW-Machbarkeitsstudien und Transformationspläne. Eine Überblickskarte zu Referenzprojekten erreichen Sie hier.
Sie haben weitere Fragen?
Treten Sie direkt mit uns in Kontakt, entweder telefonisch, per Mail oder unter Nutzung unseres Kontaktformulars. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Wie ist die aktuelle Gesetzeslage bzgl. der Wärmeplanung
Nach dem Kabinettsbeschluss des Wärmeplanungsgesetzes im August 2023 wird die Wärmeplanung zur Pflicht für ca. 11.000 Kommunen. Die kommunale Wärmeplanung dient als zentrales Instrument für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045.
Die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme soll bis dahin klimaneutral erfolgen.
Die Frist zur Anfertigung eines Wärmeplans richtet sich nach der Größe der jeweiligen Kommune. Gemeinden, die zum 01.01.24 mehr als 100.000 EW zählen, müssen die Wärmeplanung bis zum 30.06.26 abschließen. Kleinere Kommunen unterhalb der 100.000-EW-Grenze müssen den Prozess bis zum 30.06.28 abschließen.
Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden sich hier.
Obwohl wir als Generalunternehmer für die Wärmeplanung bestrebt sind, Sie über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, hegt diese Passage keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität und stellt keine Beratung dar. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie uns gerne an.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Sowohl für die kommunale Wärmeplanung als auch für die damit in Verbindung stehende Transformationsplanung (Machbarkeitsstudien) gibt es Fördermöglichkeiten.
Klassischerweise werden die Förderinstrumente der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) oder die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bedient.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Förderlandschaft im Zuge der bundesweiten Pflicht zur Wärmeplanung verändern wird. Treten Sie diesbezüglich gern in Kontakt mit uns.